Neues Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI

Ab 01.09.2023 gilt ein neues Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI.

Alle ehrenamtlichen und nicht ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag tätig werden möchten, benötigen vor ihrem ersten Einsatz eine Schulung nach dem „Schulungskonzept zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI“.

Ab dem 1. September 2023 beinhaltet das für alle Helfenden einheitliche Schulungskonzept nur noch 30 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Unter Berücksichtigung aller Personengruppen mit Pflegebedarf erfolgte eine Anpassung und Aktualisierung des Schulungskonzeptes aufgrund bisheriger Erfahrungswerte der Praxis.

Daneben ist das bisherige Schulungskonzept mit 40 Unterrichtseinheiten (UE) übergangsmäßig weiterhin bis zum 31.12.2024 gültig, um allen beteiligten Akteuren eine reibungslose Umstellung zu ermöglichen.

Dabei können Schulungen berücksichtigt werden, die neben der Möglichkeit der Präsenz-Schulung auch als online-live-basierte Schulung durchgeführt werden. Schulungen, die im Selbststudium angeboten bzw. absolviert werden, werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt auch für die Fortbildung für ehrenamtlich und nicht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag.