Förderung von innovativen Modellprojekten nach § 45c SGB XI

Anträge können noch bis zum 31.12.2023 eingereicht werden. 

In einer Pressemitteiling wies die Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach darauf hin, dass Träger und Initiativen noch bis 31.12.2023 Bewerbungen für die nächste Förderwelle einreichen können. 

Förderbedingung ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, das neue Versorgungsstrukturen und -konzepte aufzeigt und Aussagen zu Zielgruppe, geplanten Maßnahmen sowie Kosten und Finanzierung enthält. Ein Vergabeausschuss, der aus Mitgliedern der Kassen, Verbände, Kommunen und dem StMGP besteht, entscheidet über die Förderfähigkeit. Die geförderten Modellprojekte werden wissenschaftlich begleitet.

Durch die Förderung von Modellprojekten soll die häusliche Versorgung von Menschen mit Pflegegrad, insbesondere von Menschen mit Demenz verbessert und die Angebotspalette weiter ausgebaut werden. 

Aktuell werden die Projekte "Koordinierungsstelle Bayern Demenz im Krankenhaus" sowie "Online-Demenzsprechstunde" gefördert.

Neue Bewerbungen können an das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention, Referat 42, Frau Dr. Schwendner, Haidenauplatz 1, 81667 München, Demenzstrategie(at)stmgp.bayern.de gesandt werden.