Pflegewohnungen

Ein Konzept zur Entlastung pflegender Angehöriger in Bayern

Mit dem Konzept der Pflegewohnung möchte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) pflegenden An- und Zugehörigen eine Entlastungsmöglichkeit in Form der vorübergehenden Übernahme der pflegerischen Versorgung anbieten.

Bei einer Pflegewohnung handelt es sich um ein Angebot für pflegebedürftige Menschen, für eine gewisse Zeit an einem Ort mit frei wählbaren Betreuungs- und Pflegeangeboten zu wohnen.

Die Investitionskostenförderrichtlinie Pflege im sozialen Nahraum – PflegesoNah – des StMGP wurde mit Wirkung zum 01.01.2023 geändert und dabei u.a. die Pflegewohnung in Form der Verhinderungs- und palliativen Pflege aufgenommen. Damit kann die Entstehung eines solchen Angebotes mit bis zu 100.000 Euro pro Platz im sozialen Nahraum gefördert werden.

Die Antragsformulare zur PflegesoNah-Förderung und alle wichtigen Informationen zu dem Förderprogramm finden Sie hier.

Das Merkblatt zur Pflegewohnung finden Sie hier.