Schulungen und Fortbildungen
Die ehrenamtlich und nicht ehrenamtlich Helfenden in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag benötigen eine Schulung mit 40 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Die Schulungsinhalte basieren auf den Schulungsempfehlungen der GKV-Spitzenverbände und dem Verband der Privaten Pflegekassen e.V.
Die Schulung für die Helfenden muss vor dem ersten Einsatz abgeschlossen sein.
Dabei können Schulungen berücksichtigt werden, die neben der Möglichkeit der Präsenz-Schulung auch als online-live-basierte Schulung durchgeführt werden. Schulungen, die im Selbststudium angeboten bzw. absolviert werden, werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt auch für Fortbildung für ehrenamtlich und nicht ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Seit dem 01.01.2019 gibt es ein neues Schulungskonzept. Alle Angebote zur Unterstützung im Alltag haben nun die gleiche Schulung. Das ermöglicht den Trägern die ehrenamtlich und nicht ehrenamtlich Helfenden flexibler in allen Angeboten zur Unterstützung im Alltag einzusetzen.
Das Schulungskonzept unterteilt sich in drei Module:
- Alterstypische Erkrankungen bzw. Einschränkungen, insbesondere
- Demenz
- Zustand nach Apoplex
- Multimorbidität
- Grundlagen der pflegerischen Versorgung
- Ressourcenorientierter Ansatz
- Biografiearbeit
- Aktivierung
- Validation
- Umgang mit Hilfsmitteln (z.B. Rollator, Rollstuhl, Brille, Hörgerät)
- Möglichkeiten der Alltagsbegleitung
- Notfallhandeln:
- Überprüfung der Vitalzeichen
- Absetzen eines Notrufs
- lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Rechtliche Rahmenbedingungen (Schweigepflicht, Datenschutz)
- Kommunikation und Gesprächsführung:
- Verbale/nonverbale Kommunikation
- Regeln einer wertschätzenden Kommunikation
- Strategien zur Konfliktlösung
- Grundsätze der Kommunikation mit Menschen mit Demenz
- Subjektive und objektive Belastungsfaktoren pflegender Angehöriger
- Selbstfürsorge pflegender Angehöriger
- Beratungs-, Entlastungs-, Betreuungs- und Pflegeangebote im regionalen Kontext
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit allen Akteuren zur Optimierung der Situation des Betroffenen
- Grundlagen der Pflegeversicherung und des Betreuungsrechts
- Rolle der Helfenden und Selbstmanagement
- Grundsätze der Hygiene:
- Persönliche Hygiene
- Produkt- und Arbeitsplatzhygiene
- Hygiene im häuslichen Bereich
- Reinigung und Pflege des Wohnbereichs:
- Mechanische und chemische Reinigungsverfahren
- Materialgerechte Auswahl von Reinigungs- und Pflegemitteln
- Reinigung und Pflege von Textilien:
- Waschen unter Berücksichtigung der Pflegesymbole
- Schrankfertige Aufbereitung der Wäsche
- Ernährung und Verpflegung:
- Lebensmittelbevorratung und Speisenzubereitung
- Ernährungsbezogene Besonderheiten im Alter
- Grundregeln der Ernährung bei Diabetes mellitus
- Speisenzubereitung bei Schluckstörungen und Demenz
- Umgang mit verändertem Trinkverhalten
- Aktivierende Beteiligung der Pflegebedürftigen an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Unfallverhütung
Informationen zur zielgruppen- und tätigkeitsgerechten Qualifikation von Helfenden
Die ehrenamtlich und nicht ehrenamtlich Helfenden in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag müssen zielgruppen- und tätigkeitsgerecht qualifiziert sein. Das bedeutet, dass sie eine Schulung mit 40 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten oder eine vergleichbare Qualifikation benötigen.
Als vergleichbare Qualifikation kann beispielsweise eine Qualifikation entsprechend der Fachkräfte zur Leitung in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag angesehen werden. Ggf. wird eine Nachschulung einzelner Schulungsmodule benötigt, z.B. bei Pflegefachkräften oder Betreuungskräften nach § 87b SGB XI (oder §§ 43b, 53c SGBXI) die Nachschulung von Modul 3 oder bei Hauswirtschaftsfachkräften die Nachschulung von Modul 1 und Modul 2.
Bisher haben Fachkräfte und Betreuungskräfte nach § 87b SGB XI (oder §§ 43b, 53c SGB XI), wenn sie ehrenamtlich tätig werden möchten, eine Nachschulung von Nr. 7 aus Modul 2 - Rolle der Helfenden und Selbstmanagement benötigt. Die Nachschulung dieses Themenbereiches entfällt zukünftig.
Für Einzelfallanfragen können Sie sich gerne an die regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern wenden.
Fachkräfte zum Halten der Schulung
Um eine Schulung im Bereich der Angebote zur Unterstützung im Alltag abhalten zu dürfen, benötigt man eine der folgenden Qualifikation - geordnet nach Modulen:
- Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge
- Personen, die einen Studiengang in Gerontologie oder Psychologie abgeschlossen haben
- Personen, die über eine vergleichbare Qualifikation verfügen
Mit einer einschlägigen Fort- oder Weiterbildung*:
- Pflegefachkräfte
- Heilerziehungspflegerin bzw. Heilerziehungspfleger
- Heilpädagogin bzw. Heilpädagoge
*Zu einer einschlägigen Fort- oder Weiterbildung zählt:
- anerkannte Fortbildung der Angehörigenarbeit
- Weiterbildung „Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung gemäß §§ 83 ff. der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 in der jeweils geltenden Fassung
- Abschluss eines Studiengangs im Bereich der Pflege
- Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
- Hauswirtschafterinnen bzw. Hauswirtschafter
- Geprüfte Fachhauswirtschafterin bzw. geprüfter Fachhauswirtschafter
- Staatlich anerkannte Dorfhelferin bzw. staatlich anerkannter Dorfhelfer
- Personen mit einer vergleichbaren Qualifikation
Fortbildungen
Die ehrenamtlich und nicht ehrenamtlich Helfenden müssen regelmäßig angeleitet und fortgebildet werden. Grundsätzlich müssen Fortbildungen regelmäßig angeboten werden, sind aber nicht an eine Mindestanzahl pro Jahr gebunden. Die Inhalte obliegen der leitenden Fachkraft.
Die Fachkräfte zum Halten von Fortbildungen entsprechen den Fachkräften zum Halten von Schulungen.
Schulungsbörse
In dem Bereich Schulungsbörse können Schulunganbieter Schulungen und Fortbildungen im Rahmen der Angebote zur Unterstützung im Alltag einstellen. Darüber können Träger freie Plätze in Schulungen anbieten und nach Teilnehmerinnen und Teilnehmern suchen.